Was Sie über das Sondersignal wissen sollten
Mit den ersten Fahrzeugen bei der Feuerwehr, ganz gleich ob Handkarren oder Pferdefuhrwerke, kamen auch die ersten „Sondersignale“. Laute Rufe, Glocken oder Tröten machten jedem klar: „Platz machen, die Feuerwehr kommt!“. Außer der Technik hat sich an diesem Prinzip bis heute nichts geändert. Heute gilt: Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs sind, ist sofort freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren. Doch jeder Bürger und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über Sondersignale wissen…
Was tun bei Sondersignal?
Viele Autofahrer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel plötzlich Blaulichter auftauchen. Die häufigste Fehlreaktion: das unvermittelte Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug. Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ran fahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
So ist es richtig!
Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt.Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt. Ist zum Beispiel ein Blinker gesetzt?Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.Beachten Sie dabei, dass ein großes Feuerwehrfahrzeug auch bei Gegenverkehr die Straße immer noch passieren kann.
Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
Im Ort ist es ruhig. Es ist halb drei Nachts sie schlafen. Plötzlich werden sie durch lautes Martinshorn aus dem schlaf gerissen. Die Feuerwehr ist unterwegs (typisch die müssen wieder so einen Krach machen). Eine automatische Brandmeldeanlage hat ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert. Es stellt sich jedoch heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Und so rückt die Feuerwehr unverrichteter Dinge wieder ein. Am nächsten Morgen stellt sie sich vielleicht die Frage, ob es notwendig war, dass die Feuerwehr mitten in der nacht mit Martinshorn unterwegs war. Doch diese Diskussion ist unbegründet. Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet eine klare Regelung, die die Nutzung von so genannten Sonderrechten im Straßenverkehr festlegt.
So kann ein Rettungsfahrzeug nach §35 der Straßenverkehrsordnung seine Sonderrechte nur in Anspruch nehmen, wenn es gleichzeitig Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet hat. Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung herangezogen werden.
Denken Sie auch daran, dass kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ohne Grund mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Vielmehr ist es zu Personen unterwegs, die in diesem Moment auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wir hoffen deshalb auf Ihr Verständnis, wenn das nächste Mal ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal durch Ihre Straße fährt und Sie eventuell in Ihrem Schlaf stört. Sie können sich ja wieder bequem im Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie. Und wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird.